Gäger-Laufbahn

Du hast uns an einem Auftritt erlebt oder kennst einen Herregäger persönlich und möchtest den Schritt wagen, bei den Herregäger aktiv an der Fasnacht mitzuwirken?

Dann sind folgende Zeilen für dich besonders interessant, denn hier beschreiben wir dir, wie du zu einem echten HERREGÄGER wirst:

INTERESSE:
Nach dem du Kontakt mit dem Vorgäger oder dem Obergäger aufgenommen hast, kommst du zu einem Schnupperbesuch bei uns vorbei. Anschliessend teilst du dem Gägerrat mit, ob dein Interesse weiterhin besteht und du bereit bist, die Rechte und Pflichten einer Mitgliedschaft zu übernehmen.

EINTRITT:
Der Gägerrat wird daraufhin entscheiden, ob du als Neuling in Frage kommst. In den folgenden zwei Jahren wirst du als Sprössling bei den Herregäger mitwirken. Während dieser Zeit haben wir die Möglichkeit, einander besser kennen zu lernen.

SPRÖSSLING:
Sprösslinge sind Neulinge, die noch nicht 2 aufeinanderfolgende Aktivfasnachte bei den Herregäger aufweisen und / oder noch nicht 18 Jahre alt sind. Sie haben kein Stimm- und Wahlrecht.

Neben dem Eingewöhnen ins Herregägerleben, hast du während deiner zweijährigen Sprösslingszeit auch einige Aufgaben und Pflichten wie aktive Teilnahme an Proben, Auftritten, Arbeitseinsätzen und geselligen Anlässen. Die Sprösslinge sind u.a. bei allen Herregäger – Anlässen für den Service und Abwasch zuständig und bewirten an unserem Hilariapéro unsere Gäste.

Hast du an zwei aufeinanderfolgenden Fasnachten aktiv bei den Herregäger mitgewirkt, das Mindestalter von 18 Jahren erreicht und dein Wunsch, ein Herregäger zu werden besteht noch? Dann ist es an der Zeit, dein Aufnahmegesuch zu stellen.

AUFNAHMEGESUCH:
Dieses schriftliche, einer Fasnachtszunft würdige Aufnahmegesuch stellt der Sprössling an die Vollversammlung und lässt es spätestens eine Woche vor dem Hauptbott dem Obergäger zu kommen. Am Hauptbott entscheiden die Mitglieder über die Aufnahme.

AKTIVMITGLIED:
Als Aktivmitglied weist du ein Mindestalter von 18 Jahren auf und hast an zwei aufeinanderfolgenden Fasnachten aktiv bei den Herregäger teilgenommen und die Aufnahme erfolgreich überstanden. Du besitzt nun das Stimm- und Wahlrecht. Doch zum echten Herregäger fehlt dir noch die bestandene Aufnahmeprüfung.




AUFNAHMEPRÜFUNG:

Am Hilaritag, während des Gönnerapéros, verliesst der Obergäger die Aufgabe, welche du an diesem Tag zu erfüllen hast. Lass dich über die Art und Weise der Prüfung überraschen!

Am Abend empfangen dich die Mitglieder am Hilaribott und heissen dich als echten Herregäger willkommen.





KIWAGÄGER
Möchtest oder kannst du keine Musik mehr machen, aber immer noch ein Aktivmitglied sein. Dann hast du die Möglichkeit zu den Kiwagäger zu wechseln. Voraussetzung ein Kiwagäger zu werden ist, ein Aktivmitglied zu sein und mindestens eine weitere Fasnacht aktiv bei der Herregäger Guggemusik Olten mitgewirkt zu haben.
Deine schriftliche Übertritterklärung muss 7 Tage vor dem Hauptbott beim Obergäger sein. Der Gägerrat entscheidet in Absprache mit dem Kiwagäger Vertreter. Als Kiwagäger hast du die gleichen Rechte- und Pflichten wie ein Aktivmitglied.

Die Kiwagäger tragen die Verantwortung für die Organisation des Wagenbaus und der Herregägerli


GRÜNSPÄNE:
Hast du an mindestens 7 Fasnachten als aktiver Herregäger mitgewirkt und möchtest etwas ruhiger treten? Dann hast du die Möglichkeit zu den Grünspänen zu wechseln. Deine schriftliche Übertrittserklärung muss 7 Tage vor dem Hauptbott beim Gägerrat sein. Gegenüber den Grünspänen hast du deinen Übertritt in fasnächtlicher Form mit zu teilen.

Die Grünspäne sind ehemalige aktive Herregäger. Sie bezwecken die Teilnahme der aktiven Herregäger an der Fasnacht zu unterstützen und die Kameradschaft und den Mitgliedern zu vertiefen.